Direkt zum Inhalt
  • Seite drucken
  • Seite empfehlen
  • Warenkorb
  • Fragen zum Auftritt?
  • Tipps zur Schriftgrößenänderung

Beratungsstellen

Aktuelle Ergebnisse der

Stiftung Warentest

Produktfinder Staubsauger

Die besten Staub­sauger für Sie

Fernseher

15 aktuelle Fernseher im Test

Drucker-Scanner-Kombis

Überraschung im Detail

Mit 14 den Staatsanwalt an der Backe ...

"Solange ich nicht volljährig bin, kann mir wenig passieren" - unsere Beratung im Jugendnetz hat klar gemacht, wie oft Jugendliche die Gesetzeslage falsch einschätzen. Daher Klartext zu den beiden größten Irrtümern - damit ihr realistisch einschätzen könnt, wo euch das Gesetz schützt und wo ihr euch Probleme einhandelt.

„Ich bin noch nicht achtzehn − also kann ich mich nicht strafbar machen.“
Komplett daneben. Ab vierzehn Jahren seid ihr strafmündig. Das bedeutet, dass ihr Ärger mit Kripo und Staatsanwaltschaft bekommt, wenn ihr gegen Strafgesetze verstoßt. Wenn ihr zum Beispiel in einem Internetforum falsche Tatsachen über jemanden verbreitet, ist das üble Nachrede und strafbar. Die Person, die sich betroffen fühlt, kann mit einer Strafanzeige ein Ermittlungsverfahren auslösen. Es ist nicht schwierig, den Verfasser eines Beitrags herauszufinden, denn jeder hinterlässt im Internet Spuren, auch wenn man sich nicht registriert hat. Denkt also nach, ob ihr eure Behauptungen im Ernstfall nachweisen könnt, sonst droht womöglich Ärger.

"Verträge sind für mich nicht bindend, wenn ich noch keine achtzehn bin. Eine Zahlungsverpflichtung besteht nur, wenn auch meine Eltern unterschrieben haben.“
Auch falsch. Der Vertrag ist zwar unwirksam, wenn ihr unter achtzehn seid und eure Eltern nicht zustimmen. Das nützt euch aber nichts, weil sich eure Haftung auch aus einem anderen Grund ergeben kann: Zum Beispiel, wenn ihr bewusst eine Leistung in Anspruch nehmt, ohne bezahlen zu wollen und womöglich noch angekreuzt habt, dass ihr volljährig seid. In solchen Fällen haftet ihr auch ohne gültigen Vertrag wegen so genannter „ungerechtfertigter Bereicherung“. Außerdem riskiert ihr eine Strafanzeige wegen (versuchten) Betrugs.
Also: Macht niemals falsche Angaben, wenn ihr ein Produkt oder eine Dienstleistung bestellt, egal, ob per Internet oder auf anderem Weg. Besonders wichtig: Sprecht vorher mit euren Eltern darüber und holt euch deren Einwilligung! Andernfalls ist das Risiko einfach zu groß, ungewollt eine finanzielle Verpflichtung am Hals zu haben.
Noch Fragen? In den Link öffnet in neuem FensterJugendnetz-Foren stehen euch Experten der Verbraucherzentrale mit Tipps und Infos zur Seite.

Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V., Paulinenstraße 47, 70178 Stuttgart
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-bawue.de/link331012A.html